Bachelor Soziologie (1 Fach)

Auf den folgenden Seiten wird der Bachelor-Studiengang Soziologie (1-Fach, also Soziologie als alleiniges Studienfach) beschrieben und es finden sich wichtige Informationen zur Gestaltung des Studiums (Module, Praktika, Bachelorarbeit etc.). Wir empfehlen dringend die Lektüre der Prüfungsordnung und auch die Ausrichtung des Studienablaufs am Musterstudienplan. Zusätzlich finden Sie Informationen zum Teilzeitstudium.

1. Studienkonzept und Qualifikationsprofil

1. Studienkonzept und Qualifikationsprofil

Der Studiengang Soziologie im 1-Fach-Bachelor soll eine fundierte und deutlich fokussiertere fachwissenschaftliche Ausbildung im Fach Soziologie gewährleisten, die die Studierenden zur Analyse der sozialen Wirklichkeit moderner Gesellschaften im historischen und internationalen Vergleich und zur Reflexion der Bedingungen und Möglichkeiten des Handelns in der Gesellschaft befähigt. Dazu sollen die Studierenden mit den wichtigsten theoretischen Ansätzen der heutigen Soziologie und ihrer Entwicklungsgeschichte vertraut gemacht werden, die gängigen quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialforschung kennenlernen sowie vertiefte Kenntnisse in ausgewählten gesellschaftlichen Gegenstandsbereichen erwerben. Neben der so gewonnenen Sachkompetenz sollen im Studium auch Kompetenzen in wissenschaftlich fundierter Reflexion und Argumentation sowie in der Kommunikation wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden.

Als berufsqualifizierender Abschluss vermittelt der Studiengang Kompetenzen, welche unter anderem für folgende Tätigkeitsfelder qualifizieren:

Angesichts der Tatsache, dass sich typische Laufbahnprofile für Absolventen und Absolventinnen von Bachelorstudiengängen in Deutschland im Laufe der nächsten Jahre erst allmählich herausbilden werden, legt der Studiengang besonderen Wert darauf, den Studierenden ein hohes Maß an multifunktionaler Kompetenz sowie an Kommunikations- und Reflektionsfähigkeit zu vermitteln.

2. Struktur des Studiengangs

Im Fach Soziologie werden im modularisierten 1-Fach-Bachelorstudiengang 140 ECTS erworben (15 Module zuzüglich der Bachelorarbeit). Der Studiengang wird ergänzt durch den Erwerb von bis zu 30 ECTS-Punkten im Bereich der berufsfeldorientierten Schlüsselqualifikationen. Hier ist u.a. ein zweimonatiges Praktikum in einer berufsbezogenen Tätigkeit nachzuweisen. Daneben wird die Auswahl von Modulen empfohlen, die beruflich verwertbare Qualifikationen vermitteln bzw. eine sinnvolle Ergänzung zur Soziologie darstellen.

Der Studiengang ist in drei Phasen gegliedert:

Das erste Studienjahr schließt mit einer Grundlagen- und Orientierungsprüfung ab (vgl. § 26 BPO/PhilFak). Sie gilt als bestanden, wenn 40 ECTS-Punkte erworben wurden. Die GOP sollte bis zum Ende des 2. und muss bis zum Ende des 3. Semesters abgelegt werden.

Die Struktur des Studiengangs und die Module sind unter "Übersicht über die Module" abgebildet sowie in der Prüfungsordnung zu finden.

3. Schlüsselqualifikationen

Verpflichtend ist im Bachelor Soziologie (1-Fach) die Belegung des Kurses "Akademisches Englisch", der vom Sprachenzentrum angeboten wird (5 ECTS).  Im Bereich der Schlüsselqualifikationen ist ein Pflichtpraktikum in einem für Soziolog/innen relevanten Beschäftigungsbereich zu absolvieren (10 ECTS)

Zusätzlich können im Bereich der Schlüsselqualifikationen nach Wahl der Studierenden folgende Qualifikationen in einem Umfang von insgesamt 15 ECTS-Punkten erworben werden:

 

Praktikum

Informationen zum Pflichtpraktikum, 1-Fach Bachelor Soziologie

Gemäß § 4 (2) der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Soziologie im 1-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU Erlangen-Nürnberg müssen Studierende im Fach Soziologie im Rahmen ihres Studiums ein zweimonatiges Pflichtpraktikum (ca. 320 Stunden) in einer berufsbezogenen Tätigkeit absolvieren. Das Praktikum ist im Bereich der Schlüsselqualifikationen angesiedelt. Es beruht auf einer 40-Stunden-Arbeitswoche und umfasst 10 ECTS. § 8 (2) der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg regelt darüber hinaus, dass ein Praktikum dann anerkannt werden kann, wenn von den Studierenden ein Praktikumsbericht angefertigt wird, der Angaben über die Dauer (inkl. Wochenarbeitsstunden) sowie Art und Umfang der erbrachten Tätigkeiten enthält und vom Arbeitgeber unterschrieben ist.

 

Der Weg zur Anrechnung des Pflichtpraktikums


1. Vor dem Praktikum

Stimmen Sie sich vor Antritt Ihres Praktikums mit der Studienfachberatung über die Praktikumsstelle, die zu verrichtenden Tätigkeiten und seine Dauer ab. Im Gespräch mit der Studienfachberatung wird festgestellt, ob das Praktikum als „berufsbezogene Tätigkeit“ gewertet werden kann. Gegebenenfalls erhalten Sie eine Bestätigung, dass im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum zu erbringen ist. Einige Praktikumsstellen verlangen eine solche Bestätigung.


2. Während des Praktikums

Während des Praktikums erstellen Sie den Praktikumsbericht. Bitte verwenden Sie für den Praktikumsbericht die Vorlagen zur Erstellung des Praktikumsberichtes des Instituts für Soziologie. In der Regel erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber im Anschluss an das Praktikum eine Praktikumsbestätigung (inkl. Nachweis der geleisteten Stunden) oder ein Praktikumszeugnis, in dem Dauer, die Art und den Umfang der erbrachten Tätigkeiten enthalten sind. Eine Kopie dieses vom Arbeitgeber unterschriebenen Dokuments legen Sie Ihrem Praktikumsbericht bei.

In dem von Ihnen angefertigten Bericht sollen Sie einerseits die Entwicklung Ihres Tätigkeitsbereichs und dessen Einordnung in das Aufgabenspektrum Ihres Arbeitgebers resümieren und andererseits Ihre Praktikumserfahrungen mit Blick auf Inhalte Ihres Soziologie-Studiums reflektieren. Der Praktikumsbericht muss insgesamt nicht länger als drei bis fünf Seiten ausfallen.


3. Nach dem Praktikum

Reichen Sie den Praktikumsbericht nebst dem vom Arbeitgeber unterzeichnetem Praktikumszeugnis (oder -bestätigung) und ggfs. einen Arbeitszeitnachweis bei der Studienfachberatung ein. Die Studienfachberatung leitet daraufhin eine Anerkennung Ihrer Praktikumstätigkeit als Pflichtpraktikum ein und veranlasst das Prüfungsamt, die ECTS-Punkte bei Ihnen einzutragen.

Sprachkenntnisse: Akademisches Englisch

Im 1-Fach Bachelorstudiengang Soziologie ist verpflichtend ein Sprachkurs "Akademisches Englisch" im Rahmen der Schlüsselqualifikationen vorgeschrieben. Der Kurs wird regelmäßig vom Sprachenzentrum angeboten.

4. Wahlbereich

Im Rahmen des 1-Fach-Bachelors Soziologie sind 10 ECTS-Punkte aus einem selbst gewählten anderen Fach zu erbringen. Es bestehen Vereinbarungen mit den Fächern Pädagogik, Politikwissenschaften, Philosophie, Theater- und Medienwissenschaften, Psychologie und Wirtschaftswissenschaften, die jeweils entsprechende Module zur Verfügung stellen. Wenn ein anderes Fach gewählt wird, empfehlen wir die Rücksprache mit der Studienfachberatung, wo nach dem Absolvieren der Kurse auch die Anrechnung vorgenommen wird.

Wirtschaftswissenschaften

Im Fach Wirtschaftswissenschaften kann aus zwei Modulen gewählt werden. Beide können nur im Wintersemester begonnen werden.

  1. Betriebswirtschaftslehre, bestehend aus BWL I (Wintersemester) und BWL II (Sommersemester) (je 5 ECTS)
  2. Volkswirtschaftslehre, bestehend aus Einführung VWL (Wintersemester, verpflichtend, 5 ECTS) und wahlweise die Vorlesung Mikroökonomie, Makroökonomie oder Sozialpolitik (jeweils 5 ECTS).
Theater- und Medienwissenschaft

Achtung! Änderung zum WS 16/17! Im Fach Theater- und Medienwissenschaft wird entweder der Besuch des Grundlagenmoduls Einführung (1 Vorlesung, 1 Übung = 5 ECTS)  UND das „Basismodul Theaterwissenschaft“ bzw. das „Basismodul Medienwissenschaft“ (jeweils 2 Proseminare = 5 ECTS) besuchen. Zu beachten ist, dass es sich um Module handelt, die nur ein Semester dauern und zudem jeweils nur im Wintersemester angeboten werden.

Psychologie

Im Fach Psychologie wird das Modul "Psychologie für Nichtpsychologen" angeboten. Es kann nur im Wintersemester begonnen werden und es steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt Ende Juni/Anfang Juli im jeweils vorhergehenden Sommersemester.

Das Modul besteht aus der Vorlesung Einführung in die Psychologie (2 SWS, nur Wintersemester) 2 ECTS, und dazu frei wählbar einer der folgenden Bereiche (jedes
 Fach besteht aus 2 Vorlesungen):  Allgemeine Psychologie I (4 SWS), Allgemeine Psychologie II (4 SWS), Differentielle und Persönlichkeitspsychologie (4 SWS),         Entwicklungspsychologie (4 SWS), Sozialpsychologie (4 SWS). Siehe auch die Modulbeschreibung im Anhang.

Politische Wissenschaft

Im Fach Politische Wissenschaft kann eines der Basismodule Pol 2 (Poltiische Theorie und Ideengeschichte), Pol 3 (Politische Systeme), Pol 4 (Internationale Beziehungen) oder Pol 5 (Außereuropäische Regionen) absolviert werden. Diese Module bestehen jeweils aus zwei Vorlesungen mit jeweils 3 ECTS und einem Proseminar mit 4 ECTS.

Philosophie

Im Fach Philosophie werden folgende  Module empfohlen: das Modul Praktische Philosophie I oder das Modul Theoretische Philosophie I (je 10 ECTS, bestehend aus einem Grundkurs und einem Textseminar).

Pädagogik

Im Fach Pädagogik wird empfohlen das Modul 1 (Einführung in die Pädagogik, eine Vorlesung ein Proseminar), das Modul 2 (Pädagogische Grundlagen, zwei Proseminare) oder das Modul 3 (Historische und Systematische Grundlagen der Pädagogik, zwei Vorlesungen) zu belegen.

 

AnhangGröße
nebenfachmodul-psych-fuer-soz.pdf101.99 KB

5. Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit soll maximal 40 Seiten Text umfassen und wird mit 10 ECTS-Punkten bewertet.  Das Thema kann nach individueller Absprache zwischen Studierendem und Betreuer/in dann zu jedem Zeitpunkt vergeben werden, die Studierenden können nach Wunsch die Arbeit entweder bereits während der Vorlesungszeit oder aber während der vorlesungsfreien Zeit schreiben. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate.

Die Arbeit wird im Prüfungsamt abgegeben und muss mit einer Erklärung versehen sein, dass die Studierende oder der Studierende sie selbst verfasst hat und keine anderen als die darin angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Spätestens mit der Abgabe der Arbeit muss ein drittes
Formular eingereicht werden (Notenmitteilung BA-Arbeit, siehe den Link unten). Dieses wird von der Betreuerin bzw. dem Betreuer ausgefüllt und nach der Korrektur an das Prüfungsamt gesandt. Die Korrekturzeit soll etwa sechs Wochen betragen.

Die Betreuung der Bachelorarbeit können alle dafür prüfungsberechtigten Lehrenden des Instituts übernehmen.

Die notwendigen Anmeldeformulare (Anmeldung BA-Arbeit, Datenblatt, Notenmitteilung BA-Arbeit) finden Sie unter den Hinweisen und Formularen des Prüfungsamtes.

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informationen-bachelorarbeit.pdf58.95 KB

Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorprüfung: Fremdsprachennachweis

Nach § 28 der ABMStPO/Phil. muss dem Prüfungsamt spätestens bis zum Ende des vierten Semesters ein Nachweis über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, worunter Englisch sein muss, vorgelegt werden. Dieser Nachweis wird in der Regel durch das Abiturzeugnis (Spracherwerb in drei aufsteigenden Schuljahren mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Zeugnis) oder den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Sprachkursen der Niveaustufe UNIcert I geführt.

Die Studierenden sind aufgefordert, die entsprechenden Nachweise im Prüfungsamt vorzulegen.

Dort wird durch einen Vermerk in „mein campus“ die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung dokumentiert.

 

Übersicht über die Module

 

  Modul ECTS Prüfungs- leistung

SozE*

Einführung in die Soziologie

 

5

 

1. FS

V:

Einführung in die Soziologie

(2 SWS)  

5

Klausur

SozStruk*

Sozialstrukturanalyse

 

5

 

1. FS

V:

Sozialstrukturanalyse

(2 SWS)

5

Klausur

SozG*

Grundlagen der soziologischen Analyse

 

10

 

1. FS

1. FS

PS

PS

Der soziologische Blick

Wissenschaftstheorie

(2 SWS)

(2 SWS)

5

5

**

**

SozQ-I

Soziologisches Qualifikationsprofil I

(Auswahl von zwei Proseminaren aus einem der Qualifikationsfelder QF1 bis QF4)***

10

 

1. FS

2. FS

Proseminar

Proseminar

(2 SWS)

(2 SWS)

5

5

**

**

SozS-I

Statistische Analyseverfahren I

 

5

 

1. FS

V/Ü:

Statistische Analyseverfahren I

(4 SWS)

5

Klausur

SozS-II

Statistische Analyseverfahren II

 

5

 

2. FS

V/Ü:

Statistische Analyseverfahren II

(4 SWS)

5

Klausur

SozT-E

Einführung in die soziologische Theorien

 

5

 

2. FS

V:

Soziologische Theorien

(2 SWS)

5

**

SozT-V

Vertiefung soziologische Theorien

 

5

 

3. FS

PS:

Soziologische Theorie

(2 SWS)

5

**

SozM-E

Einführung in die soziologische Methodenlehre

 

5

 

2. FS

V:

Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung

(2 SWS)

5

Klausur

SozM-V

Vertiefung Soziologische Methodenlehre

 

5

 

3. FS

PS

Einführung Qualitative Methoden

(2 SWS)

5

**

SozQ-II

Soziologisches Qualifikationsprofil II

(Auswahl von zwei Proseminaren aus einem der Qualifikationsfelder QF1 bis QF4)***

10

 

3. FS

4. FS

Proseminar

Proseminar

(2 SWS)

(2 SWS)

5

5

**

**

SozT-II

Soziologische Theorie II

 

15

 

3. FS

4. FS

Hauptseminar

Hauptseminar

(2 SWS)

(2 SWS)

7,5

7,5

**

**

SozM-II

Soziologische Methoden II

 

15

 

5. FS

6. FS

Hauptseminar

Hauptseminar

(2 SWS)

(2 SWS)

7,5

7,5

**

**

SozV-I

Vertiefungsprofil I

(Auswahl von zwei Hauptseminars aus einem der Qualifikationsfelder QF1-4)***

15

 

 

4. FS

4. FS

Hauptseminar

Hauptseminar

(2 SWS)

(2 SWS)

7,5

7,5

**

**

SozV-II

Vertiefungsprofil II

(Auswahl von zwei Hauptseminars aus einem der Qualifikationsfelder QF1-4)***

15

 

 

5. FS

6. FS

Hauptseminar

Hauptseminar

(2 SWS)

(2 SWS)

7,5

7,5

**

**

SQ

Schlüsselqualifikationen

(in diesem Bereich sind 15 ECTS frei wählbar)

 

20

 

2.FS

SQ

Akademisches Englisch

(4 SWS)

5

 

Soz-Prakt

Praktikum

(8-wöchiges Praktikum/320h in einem einschlägigen Berufsfeld
 

10

 

Wahlbereich

Wahlpflichtfach

 Leistungen nach Maßgabe des Faches, empfohlen für das 2. und 3. FS

 

10

 

Bachelorarbeit****

 

im 6. FS

 

10

 

 

Summe der ECTS-Punkte (nur graue Felder)

 180

 

* Die Leistungen in den Veranstaltungen SozE, SozStruk und SozG werden nur mit dem Faktor 0,5 gewichtet.

** Als Prüfungsleistung sind zu erbringen: Mündliche Leistung (Referat oder mündliche Prüfung) im Umfang von 10-20 Minuten und schriftliche Leistung (Essays oder Hausarbeit) im Umfang von 10-15 Seiten. In Modulen, die aus zwei Lehrveranstaltungen bestehen (SozG,SozQ-I, SozQ-II, SozT-II, SozM-II, SozV-I,SozV-II) sind in beiden Veranstaltungen mündliche Leistungen zu erbringen, aber nur in einer benotete schriftliche Leistungen. Die Wahl bleibt den Studierenden überlassen.

***Für die Module SozQ-I und SozQ-II sowie für die Module SozV-I und SozV-II stehen Pro- und Hauptseminare aus folgenden Qualifikationsfeldern zur Auswahl (die beiden Seminare eines Moduls müssen jeweils aus dem gleichen Feld sein):

**** Die die Leistung in der Bachelorarbeit wird doppelt gewichtet. 

 


Module aus zwei Seminaren – "Modulscheine"

In allen Modulen, die aus zwei Seminaren bestehen, wird nur eine benotete Prüfungsleistung erbracht. Im anderen Seminar dieses Moduls müssen seminarspezifische Leistungen nach Maßgabe des/r Dozierenden erbracht werden (Referat, Essais, etc.). Die Wahl des Seminars, in dem die benotete Leistung erbracht wird, ist den Studierenden freigestellt. Die Prüfungsanmeldung erfolgt nur in dem Seminar, in dem die benotete Leistung erbracht wird. Die Note wird erst eingetragen, wenn beide Seminare erfolgreich absolviert sind. Die Leistungen in beiden Seminaren werden auf dem sog. Modulschein (im Anhang) dokumentiert. Da im "Transcript of Records" nur das Modul dokumentiert wird, empfehlen wir die sorgfältige Aufbewahrung der Modulscheine, um ggfs. entsprechende Leistungen nachweisen zu können.

AnhangGröße
Modulschein.pdf22.73 KB

Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Studienverlaufsplan für den Ein-Fach-Bachelor Soziologie

Im Anhang findet sich die Prüfungsordnung, das Modulhandbuch und der Studienverlaufsplan für das Studium des Ein-Fach-Bachelors Soziologie.

AnhangGröße
Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der Philosopischen Fakultät 2014.pdf212.61 KB
Studienordnung Ein-Fach-Bachelor Soziologie.pdf433.53 KB
Modulhandbuch Ein-Fach-Bachelor Soziologie.pdf904.33 KB
Studienverlaufsplan Ein-Fach-Bachelor Soziologie.pdf176.9 KB

Teilzeitstudium Bachelor Soziologie (1-Fach)

Auch der Bachelor Soziologie (1-Fach) kann im Teilzeitstudium absolviert werden. Dadurch ist es möglich, das Studium entweder komplett oder zum Teil mit einer geringeren zeitlichen Belastung pro Semester durchzuführen. Inhaltlich wird nicht etwa weniger studiert, sondern die Arbeitsbelastung pro Semester reduziert, dafür aber das Studium auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt.

Mit der Einführung des Teilzeitstudiums und der Möglichkeit jeweils zum Wintersemester vom Voll- auf den Teilzeitstudiengang und umgekehrt zu wechseln, wird es Studierenden ermöglicht, flexibel auf Veränderungen der Lebensumstände zu reagieren. Während der zeitliche Aufwand pro Semester für einen Vollzeitbachelor mit ca. 900 Stunden veranschlagt wird, reduziert sich dieser im Teilzeitbachelor auf die Hälfte.

Somit richtet sich das Studienangebot primär an Studierende mit Familien- oder Pflegeaufgaben, Studierende
mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, in finanziellen Engpässen, o.ä. Das TS ist kein Abend- oder Wochenendstudium. Für Berufstätige kommt dieses Angebot jedoch in Frage, wenn sie flexible Arbeitszeiten haben, die ihnen ermöglichen, die Lehrveranstaltungen an in der Regel 2 Tagen pro Woche zu besuchen. Grundsätzlich steht das neue Angebot allen Studieninteressenten und bereits Studierenden der Fakultät offen.

Das Teilzeitstudium sieht eine Halbierung der vorgesehenen Studienleistungen bei einer Verlängerung der Regelstudienzeit von 6 Semestern auf 12 Semester.