Masterarbeit (und evtl. mündliche Prüfung)

Im vierten Semester des Masterstudiengangs „Soziologie“ wird die Masterarbeit (30 ECTS) angefertigt. Diese Arbeit dokumentiert, dass ihr/e Autor/in eine soziologische Problemstellung selbständig und unter Berücksichtigung der relevanten Literatur auf wissenschaftlichem Niveau bearbeiten kann. Das Studium für Studierende, die vor dem WS12/13 ihr Studium aufgenommen haben, wird mit einer mündlichen Prüfung, die aus einer Diskussion über die Masterarbeit besteht, abgeschlossen (Masterarbeit 25 ECTS, mündl. Prüfung: 5 ECTS).


1)    Voraussetzungen: Wieviel ECTS sind für eine Anmeldung der Masterarbeit nötig?

Weder die allgemeine Prüfungsordnung noch die der Soziologen macht hier Vorgaben. Es ist also in Ihr Ermessen gestellt, wann Sie die Arbeit anmelden. Aber es ist ratsam, sechs Monate freie Bearbeitungszeit zu haben, ohne nebenbei noch andere Leistungen erbringen zu müssen. 

 

2)    Was sollte ich noch tun vor der Anmeldung?

Eine Masterarbeit benötigt einen gewissen Vorlauf, Zeit, in der Sie Ihr Thema finden. Überlegen Sie sich zuerst, welches Thema Sie bearbeiten wollen und welche/r Betreuer/in dafür in Frage kommt. Prüfungsberechtigt sind alle Habilitierten (Professorinnen und Professoren sowie Privatdozenten).

Konkretisieren Sie das Thema möglichst schriftlich, so dass Sie für das Gespräch mit Ihrer/m Betreuer/in eine Grundlage zur endgültigen Themenfindung haben. Gehen Sie, wenn Sie das getan haben, zu der/dem Betreuer/in Ihrer Wahl und besprechen Sie das Thema der Arbeit detailliert. Fertigen Sie auf der Grundlage des Gesprächs (und ggf. zusätzlicher Lektüre) ein Exposé zur Selbstverständigung an, das auf 1- 1½ Seiten über Fragestellung, Beweisziel und Aufbau Ihrer geplanten Masterarbeit Auskunft gibt. Weitere Vorarbeiten (wie z. B. eine Gliederung der Arbeit) sprechen Sie bitte mit Ihrer/m Betreuer/in ab.

 

3)    So melde ich die Masterarbeit an

Wenn Sie Schritt 2) abgeschlossen haben, laden Sie die Anmeldung zur Masterarbeit über

http://www.uni-erlangen.de/einrichtungen/pruefungsamt/phil/Bachelor_of_Arts/hinweise_und_formulare/MA_Anmeldung_PhilFak.pdf

herunter. Lesen Sie diese genau durch und füllen Sie bitte die Passagen, die Sie selbst ausfüllen können, aus. Gehen Sie mit der ausgefüllten Anmeldung zu der Betreuerin/dem Betreuer. Dort füllen Sie gemeinsam den Rest des Formulars aus. Ihr/e Betreuer/in gibt das ausgefüllte Formular an das Prüfungsamt weiter.
Achtung: Ab diesem Zeitpunkt läuft die auf sechs Monate begrenzte Bearbeitungszeit !

4) Was ist bei der Abgabe der Masterarbeit zu beachten?

Alle Masterarbeiten sind in zwei druckschriftlichen Exemplaren sowie in maschinenlesbarer, elektronischer Fassung (CD-Rom) im Prüfungsamt während der Öffnungszeiten einzureichen. Die Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge sieht vor, dass die Masterarbeiten in lediglich zwei Exemplaren einzureichen sind.

 

5)    Weitere Informationen

Die Prüfungsordnung regelt den Zeitraum, der zwischen Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit liegen muss, nur in einer Hinsicht: nicht mehr als sechs Monate. Ein sehr kurzer Zeitraum zwischen Anmeldung und Abgabe wird nicht gerne gesehen. Wenn Sie Gründe haben, warum Sie Ihre Arbeit nicht zu Beginn des 4. Fachsemesters anmelden können, sprechen Sie bitte vorab mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in darüber.

 - Allgemeine Prüfungsordnung:

http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/PHIL1/StuO_PrO_Allg_%20BA_%20Phil.AUGUST2011.pdf

- Prüfungsordnungen Soziologie:

 

6)   Kurz zusammengefasst: Der Prüfungsablauf im Überblick

  1. Beginnen Sie Mitte-Ende des dritten Semesters, sich Gedanken über das Thema Ihrer Masterarbeit zu machen.
  2. Wählen Sie einen/e Betreuer/in, sprechen Sie mit dieser/m das Thema ab, melden Sie Ihre Arbeit an.
    Achtung: Wenn Sie bis zum Ende des 4. Fachsemesters Ihren Master abgeschlossen haben wollen, sollten Sie Anfang des vierten Semesters Betreuer/in und Thema gefunden haben (grober Anhaltspunkt, wann ein Thema als „gefunden“ gelten kann: Sie können sich selbst und anderen erklären, was Sie auf 80-100 Seiten beweisen, was Sie widerlegen wollen, warum das wichtig ist und wie der geplante Aufbau Ihrer Arbeit aussieht).
    Achtung: Wenn Sie Ihren Abschluss im 5. Semester machen, erhalten Sie Ihre für das 5. Semster gezahlten Studiengebühren (ohne Verwaltungsgebühren) zurück, wenn Sie sich bis 2 Monate nach Vorlesungsbeginn (bis zum 14.12) exmatrikulieren. 
  3. Geben Sie Ihre Arbeit in zwei Exemplaren und einer digitalen Version im Prüfungsamt ab (evtl. ein drittes Exemplar für die UB).

 


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