Prüfungsordnung Magister

Prüfungsordnung


1. Die studienbegleitende Zwischenprüfung


(Die nachfolgenden Informationen gelten für die "alte" Prüfungsordnung. Informationen zur neuen Prüfungsordnung ab WS 2007/08 finden Sie unter dem Titel "Studium ab WS 07/08".)

Für alle Studierenden, die sich ab WS 2001/2002 für Soziologie immatrikuliert haben und in diesem Fach die Zwischenprüfung ablegen wollen (also für Studierende mit Soziologie als Hauptfach oder als erstem Nebenfach / im Bakkalaureus- wie auch im Magister-Studiengang), gilt die folgende Zwischenprüfungsordnung. (1)


  1. Die Zwischenprüfung wird nicht punktuell zum Ende des vierten Semesters
    abgelegt, sondern studienbegleitend - d.h. die Leistungen in den Seminaren
    sind Teil der Zwischenprüfung.

  2. Der Studien- und Prüfungsstoff ist in Modulen strukturiert; die
    Einzelprüfungen sind modulbezogen abzulegen.

  3. Jede Einzelprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung
    muß spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des
    Prüfungsergebnisses abgelegt sein.

  4. Bei Nicht-Bestehen der Wiederholungsprüfung werden Maluspunkte
    im Umfang der bei Bestehen zu vergebenden Leistungspunkte angerechnet.

  5. Eine zweite Wiederholung ist möglich, wenn die nicht ausreichend
    bewerteten Prüfungsteile nicht schlechter als 4,7 bewertet sind oder
    wenn nicht mehr als 30 Maluspunkte vorliegen.

  6. Die freiwillige Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht
    möglich.

  7. Die Leistungen der Zwischenprüfung müssen bis zum Beginn (!)
    der Vorlesungen des sechsten Semesters erbracht worden sein.

  8. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die den Modulen zugeordneten
    Leistungspunkte erworben wurden.

  9. Die Zwischenprüfungsnote errechnet sich als Durchschnitt der Noten
    in den einzelnen Modulen, gewichtet mit den Leistungspunkten.

  10. Die Zwischenprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn in
    einem Modul auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde.


(1) Für Studierende, die vor dem WS 2001/2002 ihr Soziologie-Studium begonnen haben, behält die bisherige Prüfungsordnung ihre Gültigkeit. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.







2. Die Magisterprüfung


2.1 Termine für die Anmeldung zur Magisterprüfung:



2.2 Zulassungsvoraussetzungen


Neben diesem formal festgelegten Minimum, das für alle Fächer in
gleicher Weise gilt, ist für die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen
in der Magisterprüfung der Erwerb weiterer Leistungsnachweise unbedingt
erforderlich. Hauptfachstudierende sollten an mindestens vier weiteren Seminaren
und am Forschungspraktikum teilnehmen; für Nebenfachstudierende ist der
Besuch von mindestens drei weiteren Seminaren dringend zu empfehlen. Hinsichtlich
der Prüfungsanforderungen sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Prüferin
bzw. Ihrem Prüfer sprechen.


2.3 Prüferinnen und Prüfer

Prüfungsberechtigt sind alle Habilitierten, d.h. alle Professorinnen
und Professoren und alle Privatdozentinnen und Privatdozenten. (Die im folgenden
verwendete männliche Sprachform umfaßt auch die Prüferinnen.)


2.4 Bestandteile der Magisterprüfung

Die Magisterarbeit

Die Prüfungsphase beginnt mit der Anmeldung des Themas beim Prüfungsamt
durch den Prüfer - von diesem Zeitpunkt an läuft die Bearbeitungsfrist
von (üblicherweise) sechs Monaten bis zur Abgabe der Arbeit. Wurde die
Arbeit mindestens mit "ausreichend" bewertet, erfolgt die Zulassung zu den
Klausuren.


Die Klausuren und die mündlichen Prüfungen

Studierende mit "Soziologie" im Hauptfach und im 1. Nebenfach
vereinbaren mit dem Prüfer vier Themenschwerpunkte. Dabei soll ein Thema
aus dem Bereich der soziologischen Theorie sein, ein zweites soll sich auf
einen soziologischen Gegenstandsbereich (also auf eine spezielle Soziologie)
beziehen, ein drittes schließlich soll aus dem Bereich der sozialwissenschaftlichen
Methoden gewählt werden; das vierte Thema ist je nach Ihren Interessen und Studienschwerpunkten
abzusprechen. Aus drei der vereinbarten Themenschwerpunkte formuliert der
Prüfer die Klausurthemen, von denen der Prüfling eines zur Bearbeitung
wählt. Die verbleibenden drei Themen sind dann Gegenstand der mündlichen
Prüfung.

Im 2. Nebenfach wird keine Klausur geschrieben. In diesem Fall vereinbaren
Sie mit dem Prüfer für die mündliche Prüfung drei Themenschwerpunkte.
Auch hier sollen ein primär theoretisch orientiertes Thema und eine spezielle
Soziologie berücksichtigt sein.

Für die Klausur stehen vier Stunden zur Verfügung; die mündliche
Prüfung
erfolgt als Kollegialprüfung, also gemeinsam für
alle drei Fächer: sie dauert in jedem Fach etwa 30 Minuten.


2.5 Der Prüfungsablauf im Überblick

(Für Hauptfachstudierende - gilt für Nebenfachstudierende mit den entsprechenden Abänderungen.)


Das Magister-Prüfungsamt finden Sie in Erlangen in der Halbmondstraße

3. Sprechzeiten der Sachbearbeiterin (Frau Heinrich):


montags-freitags 8.30-12.00 Uhr, Tel.: 09131 / 85-24813