Beitrag Mitgliedsbeitrag

Beitragsordnung

Beitragsordnung

 

 

Der Mitgliedsbeitrag darf den folgenden Mindestjahresbetrag nicht unterschreiten und ist im Voraus, spätestens bis zum 31. März des Kalenderjahres, zu entrichten:

a) für juristische Personen EUR 40,00;

b) für natürliche Personen über einer regulären Arbeitszeit von 50% EUR 40,00

c) für natürliche Personen bis zu einer regulären Arbeitszeit von 50% EUR 20,00.

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 04. Oktober 2011 in Erlangen geändert und ersetzt somit die Erstfassung vom 08. Juli 2011.

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