Regeln für schriftliche Arbeiten

Schriftliche Prüfungsleistungen in Form von Essays, Hausarbeiten, Bachelor- oder Master/Magisterarbeiten sollen eigenständige Leistung der Studierenden sein, die den Regeln und Gepflogenheiten für die Erstellung wissenschaftlicher Texte genügen. Das schließt insbesondere die Möglichkeit der Überprüfung von Verweisen und die Nachvollziehbarkeit der Argumente ein. Innerhalb der Arbeiten muss deshalb eindeutig ausgewiesen werden, was von anderen Autoren oder Texten übernommen wurde. Das geschieht in Form eines Zitats bzw. eines indirekten Zitats oder einer Paraphrase, die jeweils mit einem entsprechenden Literaturhinweis versehen sein müssen. Erst damit wird erkennbar, was die je eigenständige Leistung darstellt. Ansonsten muss die Arbeit als Täuschungsversuch (Plagiat) eingestuft werden.

Die »Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg« regelt diesen Fall im § 16, S. 2:

Bei einem Täuschungsversuch oder dem Versuch, das Ergebnis einer Prüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit »nicht ausreichend« (5,0) bewertet.

Folgende Regeln gelten deshalb für schriftliche Arbeiten am Institut für Soziologie:

  1. Daher sind alle Studierenden aufgefordert, bei Einreichung einer schriftlichen Arbeit die »Erklärung zur ordnungsgemäßen Abfassung« der Arbeit unterschrieben beizufügen. Im Falle von Kurzessays kann nach Rücksprache mit den Lehrenden davon abgesehen werden.
  2. Die schriftlichen Arbeiten müssen in elektronischer (.odt, .rtf, .doc, .docx, nach Rücksprache .pdf) und ausgedruckter Form abgegeben werden, damit eine Überprüfbarkeit mit den am Institut verfügbaren Plagiatsdetektoren gewährleistet ist. Nach Rücksprache mit den Lehrenden kann ggfs. auf die Abgabe der ausgedruckten Form verzichtet werden.
  3. Wird ein Plagiatsversuch nachgewiesen, erlischt die Möglichkeit, in der entsprechenden Lehrveranstaltung einen Leistungsnachweis zu erwerben. Zusätzlich werden die Namen der entsprechenden Personen dem geschäftsführenden Vorstand des Instituts mitgeteilt.

Falls Sie unsicher sind bezüglich der Zitierweise oder Zitationsregeln, empfehlen wir den Besuch des Propädeutikums, den Blick in ein Lehrbuch zum wissenschaftlichen Arbeiten oder Rücksprache mit den Lehrenden.

Weitere Informationen

 

 

AnhangGröße
deckblatt_za.doc22.5 KB