Praktikum

Informationen zum Pflichtpraktikum, Erstfach Soziologie (Bachelor)

Gemäß § 4 (2) der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Soziologie im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg müssen Studierende im Erstfach Soziologie im Rahmen ihres Studiums ein zweimonatiges Pflichtpraktikum (ca. 320 Stunden) in einer berufsbezogenen Tätigkeit absolvieren. Das Praktikum ist im Bereich der Schlüsselqualifikationen angesiedelt. Es beruht auf einer 40-Stunden-Arbeitswoche und umfasst 10 ECTS. § 8 (2) der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg regelt darüber hinaus, dass ein Praktikum dann anerkannt werden kann, wenn von den Studierenden ein Praktikumsbericht angefertigt wird, der Angaben über die Dauer (inkl. Wochenarbeitsstunden) sowie Art und Umfang der erbrachten Tätigkeiten enthält und vom Arbeitgeber unterschrieben ist. Die Betreuung der Durchführung von Praktika wird seitens des Instituts für Soziologie von der Studienfachberatung übernommen.

Der Weg zur Anrechnung des Pflichtpraktikums


1. Vor dem Praktikum

Stimmen Sie sich vor Antritt Ihres Praktikums mit der Studienfachberatung über die Praktikumsstelle, die zu verrichtenden Tätigkeiten und seine Dauer ab. Im Gespräch mit der Studienfachberatung wird festgestellt, ob das Praktikum als „berufsbezogene Tätigkeit“ gewertet werden kann. Gegebenenfalls erhalten Sie eine Bestätigung, dass im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum zu erbringen ist. Einige Praktikumsstellen verlangen eine solche Bestätigung.


2. Während des Praktikums

Während des Praktikums erstellen Sie den Praktikumsbericht. Bitte verwenden Sie für den Praktikumsbericht die Vorlagen zur Erstellung des Praktikumsberichtes des Instituts für Soziologie. In der Regel erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber im Anschluss an das Praktikum eine Praktikumsbestätigung (inkl. Nachweis der geleisteten Stunden) oder ein Praktikumszeugnis, in dem Dauer, die Art und den Umfang der erbrachten Tätigkeiten enthalten sind. Eine Kopie dieses vom Arbeitgeber unterschriebenen Dokuments legen Sie Ihrem Praktikumsbericht bei.

In dem von Ihnen angefertigten Bericht sollen Sie einerseits die Entwicklung Ihres Tätigkeitsbereichs und dessen Einordnung in das Aufgabenspektrum Ihres Arbeitgebers resümieren und andererseits Ihre Praktikumserfahrungen mit Blick auf Inhalte Ihres Soziologie-Studiums reflektieren. Der Praktikumsbericht muss insgesamt nicht länger als drei bis fünf Seiten ausfallen.


3. Nach dem Praktikum

Reichen Sie den Praktikumsbericht nebst dem vom Arbeitgeber unterzeichnetem Praktikumszeugnis (oder -bestätigung) und ggfs. einen Arbeitszeitnachweis bei der Studienfachberatung ein. Die Studienfachberatung leitet daraufhin eine Anerkennung Ihrer Praktikumstätigkeit als Pflichtpraktikum ein und veranlasst das Prüfungsamt, die ECTS-Punkte bei Ihnen einzutragen.

 

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