Prüfungsordnung Magister

Prüfungsordnung


1. Die studienbegleitende Zwischenprüfung


(Die nachfolgenden Informationen gelten für die "alte" Prüfungsordnung. Informationen zur neuen Prüfungsordnung ab WS 2007/08 finden Sie unter dem Titel "Studium ab WS 07/08".)

Für alle Studierenden, die sich ab WS 2001/2002 für Soziologie immatrikuliert haben und in diesem Fach die Zwischenprüfung ablegen wollen (also für Studierende mit Soziologie als Hauptfach oder als erstem Nebenfach / im Bakkalaureus- wie auch im Magister-Studiengang), gilt die folgende Zwischenprüfungsordnung. (1)


  1. Die Zwischenprüfung wird nicht punktuell zum Ende des vierten Semesters
    abgelegt, sondern studienbegleitend - d.h. die Leistungen in den Seminaren
    sind Teil der Zwischenprüfung.

  2. Der Studien- und Prüfungsstoff ist in Modulen strukturiert; die
    Einzelprüfungen sind modulbezogen abzulegen.

  3. Jede Einzelprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung
    muß spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des
    Prüfungsergebnisses abgelegt sein.

  4. Bei Nicht-Bestehen der Wiederholungsprüfung werden Maluspunkte
    im Umfang der bei Bestehen zu vergebenden Leistungspunkte angerechnet.

  5. Eine zweite Wiederholung ist möglich, wenn die nicht ausreichend
    bewerteten Prüfungsteile nicht schlechter als 4,7 bewertet sind oder
    wenn nicht mehr als 30 Maluspunkte vorliegen.

  6. Die freiwillige Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht
    möglich.

  7. Die Leistungen der Zwischenprüfung müssen bis zum Beginn (!)
    der Vorlesungen des sechsten Semesters erbracht worden sein.

  8. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die den Modulen zugeordneten
    Leistungspunkte erworben wurden.

  9. Die Zwischenprüfungsnote errechnet sich als Durchschnitt der Noten
    in den einzelnen Modulen, gewichtet mit den Leistungspunkten.

  10. Die Zwischenprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn in
    einem Modul auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde.


(1) Für Studierende, die vor dem WS 2001/2002 ihr Soziologie-Studium begonnen haben, behält die bisherige Prüfungsordnung ihre Gültigkeit. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.







2. Die Magisterprüfung


2.1 Termine für die Anmeldung zur Magisterprüfung:


  • Die Magisterprüfung soll bis zum Ende des 9. Semsters, sie muß
    bis zum Ende des 13. Semesters abgelegt sein.

  • Die erste Prüfungsleistung ist die Abfassung der Magisterarbeit;
    es folgen dann Klausuren und mündliche Prüfung. Das Thema der Magisterarbeit
    kann frühestens im 7. (Hauptfach-)Semester vergeben werden.

    Der Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit ist rechtzeitig (d.h. mindestens
    vier Wochen) vor Ausgabe des Themas, in der Regel während der Vorlesungszeit,
    zu stellen. Meldeformulare gibt es im Prüfungsamt.

  • Die Klausuren und die mündlichen Prüfungen finden von Mai
    bis Juli und von Dezember bis Februar statt. Nach Abgabe der Magisterarbeit
    muß man sich dazu schriftlich mittels eines (zweiten) Formblattes im
    Prüfungsamt anmelden. Dabei sind folgende Meldefristen einzuhalten:

    für eine Prüfung im Sommersemester: Anmeldung vom 1. bis 15. März

    für eine Prüfung im Wintersemester: Anmeldung vom 1. bis 15. Oktober

    Dies bedeutet: die Magisterarbeit muß spätestens im zwölften
    Semester (und zwar jeweils bis zum 28./29. Februar bzw. 30. September) abgegeben
    werden, wenn Sie im darauffolgenden (13.) Semester Ihre Prüfung ablegen
    wollen.



2.2 Zulassungsvoraussetzungen



  • Zeugnis der Hochschulreife

  • Nachweis von 2 Fremdsprachen (in manchen Fächerkombinationen muß
    eine davon Latein sein)

  • Zwischenprüfung (im Hauptfach und im 1. Nebenfach)

  • „ordnungsgemäßes“ Studium in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern,
    dabei mindestens die beiden letzten Semester an der FAU Erlangen

  • Leistungsnachweise: zwei Hauptseminarscheine im Hauptfach, je ein Hauptseminarschein
    in den beiden Nebenfächern


Neben diesem formal festgelegten Minimum, das für alle Fächer in
gleicher Weise gilt, ist für die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen
in der Magisterprüfung der Erwerb weiterer Leistungsnachweise unbedingt
erforderlich. Hauptfachstudierende sollten an mindestens vier weiteren Seminaren
und am Forschungspraktikum teilnehmen; für Nebenfachstudierende ist der
Besuch von mindestens drei weiteren Seminaren dringend zu empfehlen. Hinsichtlich
der Prüfungsanforderungen sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Prüferin
bzw. Ihrem Prüfer sprechen.


2.3 Prüferinnen und Prüfer

Prüfungsberechtigt sind alle Habilitierten, d.h. alle Professorinnen
und Professoren und alle Privatdozentinnen und Privatdozenten. (Die im folgenden
verwendete männliche Sprachform umfaßt auch die Prüferinnen.)


2.4 Bestandteile der Magisterprüfung

Die Magisterarbeit

Die Prüfungsphase beginnt mit der Anmeldung des Themas beim Prüfungsamt
durch den Prüfer - von diesem Zeitpunkt an läuft die Bearbeitungsfrist
von (üblicherweise) sechs Monaten bis zur Abgabe der Arbeit. Wurde die
Arbeit mindestens mit "ausreichend" bewertet, erfolgt die Zulassung zu den
Klausuren.


Die Klausuren und die mündlichen Prüfungen

Studierende mit "Soziologie" im Hauptfach und im 1. Nebenfach
vereinbaren mit dem Prüfer vier Themenschwerpunkte. Dabei soll ein Thema
aus dem Bereich der soziologischen Theorie sein, ein zweites soll sich auf
einen soziologischen Gegenstandsbereich (also auf eine spezielle Soziologie)
beziehen, ein drittes schließlich soll aus dem Bereich der sozialwissenschaftlichen
Methoden gewählt werden; das vierte Thema ist je nach Ihren Interessen und Studienschwerpunkten
abzusprechen. Aus drei der vereinbarten Themenschwerpunkte formuliert der
Prüfer die Klausurthemen, von denen der Prüfling eines zur Bearbeitung
wählt. Die verbleibenden drei Themen sind dann Gegenstand der mündlichen
Prüfung.

Im 2. Nebenfach wird keine Klausur geschrieben. In diesem Fall vereinbaren
Sie mit dem Prüfer für die mündliche Prüfung drei Themenschwerpunkte.
Auch hier sollen ein primär theoretisch orientiertes Thema und eine spezielle
Soziologie berücksichtigt sein.

Für die Klausur stehen vier Stunden zur Verfügung; die mündliche
Prüfung
erfolgt als Kollegialprüfung, also gemeinsam für
alle drei Fächer: sie dauert in jedem Fach etwa 30 Minuten.


2.5 Der Prüfungsablauf im Überblick

(Für Hauptfachstudierende - gilt für Nebenfachstudierende mit den entsprechenden Abänderungen.)


  • In Ihrer Vorbereitung auf die Prüfung stellen Sie für sich
    eine Liste möglicher Themen für die Magisterarbeit und für
    Klausur und mündliche Prüfung zusammen. (Bereits während Ihres
    Studiums sollten Sie die Auswahl der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen
    so treffen, daß Sie nun über die erforderliche Breite der Themen
    und Tiefe der Kenntnisse verfügen).

  • Zur Vorbereitung des Gesprächs mit dem von Ihnen ausgewählten
    Prüfer erhalten Sie im Sekretariat des Instituts für Soziologie
    (Zimmer 505) eine "Anmeldung zur Vorbesprechung der Magister-Prüfung",
    die Sie - soweit zu diesem Zeitpunkt möglich - ausfüllen und zu
    dem Gespräch mitbringen.

  • Üblicherweise dient dieses Gespräch einer ersten Klärung
    des Themas der Magisterarbeit und der Themenbereiche für Klausur und
    mündliche Prüfung.

  • Soll bereits in diesem ersten Gespräch das Thema der Magisterarbeit
    definitiv festgelegt und die Arbeit angemeldet werden, so müssen 
    Sie zuvor vom Prüfungsamt zur Magisterarbeit zugelassen worden sein (vgl.
    Punkt 1: Termine!). In diesem Fall haben Sie vom Prüfungsamt auch eine
    "Mitteilung über die Vergabe des Themas der Magisterarbeit" erhalten,
    die von Ihrem Prüfer ausgefüllt und an das Prüfungsamt geschickt
    werden muß.

  • Andernfalls ist für die Themenfestlegung ein weiteres Gespräch
    erforderlich.

  • Nach Abgabe der Magisterarbeit müssen Sie sich im Prüfungsamt
    für Klausur und mündliche Prüfung schriftlich anmelden (auch
    dies mittels eines dort erhältlichen Formblattes - siehe Punkt 1: Termine).

  • Am Institut für Soziologie ist als jour fixe für die Klausur
    jeweils der erste Montag im Monat während der oben genannten Vorlesungsmonate
    vorgesehen. Diesen Termin müssen Sie (wegen der Themenstellung) mit Ihrem
    Prüfer absprechen und sich außerdem bei Frau Schwarzott (Zimmer
    505) zur Klausur anmelden. Bedenken Sie bei Ihrer Terminplanung, daß
    Ihre Klausur von zwei Prüfern korrigiert werden muß, bevor Sie
    die mündliche Prüfung ablegen können: planen Sie also genügend
    Zeit zwischen Klausur und mündlicher Prüfung ein, um nicht eine
    Verschiebung der letzteren in das nachfolgende Semester zu riskieren.

  • Die Absprache des Termins für die mündliche Prüfung wird
    üblicherweise vom Sekretariat des Hauptfach-Prüfers vorgenommen,
    doch empfiehlt sich eine gewisse Vorklärung der Termine durch Sie.


Das Magister-Prüfungsamt finden Sie in Erlangen in der Halbmondstraße

3. Sprechzeiten der Sachbearbeiterin (Frau Heinrich):


montags-freitags 8.30-12.00 Uhr, Tel.: 09131 / 85-24813