Zugang zum Masterstudiengang „Soziologie“

  • Bewerber mit einem B.A. in Soziologie werden zugelassen, sofern sie einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser haben;

  • über die Zulassung von Bewerbern mit einem B.A. in Soziologie und einem Notendurchschnitt zwischen 2,51 und 3,0 entscheidet die Zulassungskommission des Instituts für Soziologie nach einem 15minütigen Auswahlgespräch;

  • über die Zulassung von Bewerbern ohne Soziologieabschluß entscheidet die Zugangskommission des Instituts für Soziologie nach einem 15 minütigen Auswahlgespräch (siehe §2 der Fachprüfungsordnung). Fachfremde Bewerber müssen soziologische Kenntnisse im Umfang von mindestens 50 ECTS nachweisen. Eine Auflage, innerhalb eines Jahres den Erwerb von bis zu 20 ECTS in Soziologie zusätzlich nachzuweisen, ist aufgrund des Auswahlgesprächs möglich.

  • Zum Bewerbungsverfahren siehe den Punkt "Bewerbung"

 

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