Fremdsprache

Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorprüfung: Fremdsprachennachweis

Nach § 29 der ABMStPO/Phil. muss dem Prüfungsamt spätestens bis zum Ende des vierten Semesters ein Nachweis über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, worunter Englisch sein muss, vorgelegt werden. Dieser Nachweis wird in der Regel durch das Abiturzeugnis (Spracherwerb in drei aufsteigenden Schuljahren mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Zeugnis) oder den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Sprachkursen der Niveaustufe UNIcert I geführt.

Die Studierenden sind aufgefordert, die entsprechenden Nachweise im Prüfungsamt vorzulegen.

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