Beitragsordnung
Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag darf den folgenden Mindestjahresbetrag nicht unterschreiten und ist im Voraus, spätestens bis zum 31. März des Kalenderjahres, zu entrichten:
a) für juristische Personen EUR 40,00;
b) für natürliche Personen über einer regulären Arbeitszeit von 50% EUR 40,00
c) für natürliche Personen bis zu einer regulären Arbeitszeit von 50% EUR 20,00.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 04. Oktober 2011 in Erlangen geändert und ersetzt somit die Erstfassung vom 08. Juli 2011.
Anhang | Größe |
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2011_10_04beitragsordnung.pdf | 285.29 KB |
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